Zwischen verboten und erlaubt

in der österreichisch-ungarischen Monarchie 1867-1918 und der I. Republik Österreich 1918-1938

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ISBN: 978-3-85409-511-8

400 Seiten

14,8 x 21 cm

Hardcover

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 49,00

Beschreibung

In diesem Band von Günter K. Kodek werden erstmals werden zwei wesentliche Zeiträume in der Geschichte der österreichischen Freimaurerei systematisch aufgearbeitet und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nach dem »österreichisch-ungarischen Ausgleich« im Jahr 1867 werden nach Jahrzehnten des Verbots der Freimaurerei in Ungarn die ersten Logen gegründet. § 18 des österreichischen Vereinsgesetzes sieht vor, dass an Versammlungen eines Vereins jederzeit unangemeldet ein staatlicher Kommissar teilnehmen kann. Das ist der Grund,
warum es in den Jahren zwischen 1867 und 1918 nicht möglich ist, auf österreichischem Boden rituelle Arbeiten durchzuführen.
Im ungarischen Teil der Doppelmonarchie bestand jedoch – trotz desselben Monarchen! – keine solche Bestimmung. Ein »österreichischer Weg« war bald gefunden: Humanitärer nichtpolitischer Verein auf österreichischem Boden, rituelle Arbeit als Loge unter dem Schutz der Symbolischen Großloge von Ungarn in Pressburg, auf damals ungarischem Boden. Alle Grenzlogen beschäftigten sich – ebenso wie die ungarischen Logen – den Notwendigkeiten der Zeit entsprechend, in großem Umfang mit
karitativen Aktionen, z. B. Asyle für misshandelte Kinder, Lehrlingsheime, Zeitungen für Spitäler und vieles andere mehr. Am 12. November 1918 wird die I. Republik ausgerufen und bereits drei Wochen danach konstituiert sich die Großloge von Wien mit exakt 1.044 Mitgliedern in 14 Logen. Verstärkt betrieben wird nach 1918 die Internationalität der Freimaurerei durch besondere Förderung der so genannten Weltenkette und auch die Hochgrade des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus finden mit der Gründung eines Obersten Rates für Österreich offiziell Eingang. Mit der Besetzung der Räume in den Logenheimen Dorotheergasse 12 und Schwindgasse 8 am 12. März 1938 sowie der damit verbundenen Beschlagnahme aller materiellen Güter erlischt in Österreich wieder einmal für mehrere Jahre das Licht.

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